Hallo zusammen, da es anscheinend derzeit keine anderen Probleme gibt, möchte ich Euch im Folgenden über das durch das Europäische Parlament neu erlassene Hinweisgeberschutzgesetz informieren.
Dies soll nicht bedeutet, dass ich Euch nicht mehr persönlich für Gespräche jeglicher Art zur Verfügung stehe!
In der PDF unten könnt ihr euch alle Informationen genau durchlesen:
(1) Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher bitten wir jeden, egal ob Mitarbeiter, ehemalige Kollegen, Kunden, Lieferanten oder Dritte, uns Hinweise auf Rechtsverstöße mitzuteilen.
(2) Allen Hinweisgebern sichern wir eine vertrauliche Bearbeitung zu. Mitarbeiter sollten sich zunächst an ihren Vorgesetzen wenden. Wir haben Verständnis, dass dies nicht in allen Fällen opportun erscheint. Daher kann jeder auch unmittelbar unseren externen Hinweisgeberkanal (hinweisgeber@jdhaendlerverein.de) nutzen. Diesen Kanal betreibt der Verein der John-Deere-Händler e.V. (JDHV), dessen Mitglied wir sind.
(3) An den JDHV können Sie auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise absenden. Geben Sie Ihren Namen dort an, bleibt er vertraulich und wird uns als Arbeitgeber nicht bekannt gemacht. Als einzelnes Mitglied des JDHV können wir aufgrund des geltenden Vereinsrechts dem Vorstand des JDHV auch keine Weisung erteilen, Ihren Namen doch offenzulegen.
(4) Wir bitten um Verständnis, dass dieser Hinweisgeberkanal nur zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder gegen unseren Code of Conduct genutzt werden soll. Allgemeine Beschwerden sowie Produkt- und Gewährleistungsanfragen werden nicht bearbeitet.
(5) Bitte bestätigen uns zum Zwecke des Nachweises gegenüber Behörden unbedingt den Erhalt dieser Informationen.